Mai 2021

MITTWOCH, 19.05.2021 – Frankfurter Allgemeine Zeitung

In Hamburg, wie auch an vielen anderen Orten in Deutschland, dürfen die Schüler nur am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie sich vor Ort testen lassen oder einen frischen PCR-Test vorlegen. Diese im Hamburgischen Hygieneplan fußende Regelung ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hamburg nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar. Denn positiv getestete Schüler würden umgehend nach Hause geschickt. Das führe dazu, dass die Mitschüler rechtswidrig Kenntnis von einem positiven Test erlangten (Az.: 2 E 1710/21).